NSU Prozess

Protokoll 117. Verhandlungstag – 3. Juni 2014
Am heutigen Verhandlungstag begann die Beweisaufnahme zum Sprengstoffanschlag am 19.1.2001 auf einen Laden in der Kölner Probsteigasse. Vernommen wurden drei Polizeibeamte. Anhand von Lichtbildern wurde die Heftigkeit der Explosion deutlich. Bei der Explosion wurde eine Tochter der Familie, die den Laden betrieb, schwer verletzt. Deutlich wurde auch die Perfidie des Anschlags. Der Sprengsatz befand sich in einer Stollendose, die sich wiederum in einem Präsentkorb befand, der Wochen vorher von einem angeblichen Kunden im Laden “vergessen” worden war. Die Einvernahme der Beamten zeigte zudem, dass auch bei diesem Anschlag nicht konsequent in Richtung eines rassistischen Motivs ermittelt wurde.

Protokoll 118. Verhandlungstag – 4. Juni 2014
An diesem Verhandlungstag ging es mit der Beweisaufnahme zum Anschlag in der Kölner Probsteigasse weiter. Im Mittelpunkt stand die bewegende Aussage der Geschädigten des Anschlags. Diese schilderte zunächst den Verlauf des Anschlags und ihre schweren Verletzungen. Dann berichtete sie von den Folgen des Anschlags für sie und ihre Familie und den Folgen. Sie schilderte auch, dass sie sich nach der Selbstenttarnung des NSU, als klar wurde, dass es sich um einen rassistischen Anschlag handelte, gefragt habe, was sie noch in Deutschland solle. Sie habe sich dann aber gedacht: “Jetzt erst recht!” So lasse sie sich nicht aus Deutschland raus jagen.

Protokoll 119. Verhandlungstag – 5. Juni 2014
Auch am heutigen Hauptverhandlungstag beschäftigte sich die Beweisaufnahme mit dem Bombenanschlag in der Probsteigasse in Köln. Die deutsch-iranischen damaligen Lebensmittelhändler, Vater und Mutter der schwerverletzten 19-jährigen Geschädigten, und ihre Schwester sagten aus.

Protokoll 120. Verhandlungstag – 26. Juni 2014
Am heutigen Verhandlungstag ging es erneut um den Anschlag in der Kölner Probsteigasse im Januar 2001. Ein Waffensachverständiger und ein Rechtsmediziner verdeutlichten noch einmal, dass die Geschädigte den Anschlag nur durch glückliche Umstände überlebt hat. Dann sagte ein in Thüringen Inhaftierter zu möglichen Waffengeschäften des Angeklagten Wohlleben aus und bestritt, jemals mit Wohlleben zu tun gehabt zu haben. Der für den Nachmittag vorgesehene Zeuge blieb der Verhandlung unentschuldigt fern.

Quelle: www.nsu-watch.info