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Offensives Erinnern!

Am gestrigen Sonntagabend erinnerten 200 Menschen an den rechtsterroristischen Anschlag in der Kölner Probsteigasse, der sich zum 14. Mal jährte. Mit Videobeiträgen, Interviews, einer Lesung und Reden wurden die Geschehnisse am 19. Januar 2001 dargestellt, die Folgen thematisiert und die Arbeit der Ermittlungbehören kritisiert. Bis heute ist der Anschlag unaufgearbeitet, der Täter unklar und Konsequenzen für die beteiligten Behörden blieben aus.

Einen Tag vor dem eigentlichen Jahrestag des Bombenanschlags in der Probsteigasse veranstaltete die Antifaschistische Koordination Köln und Umland mit einigen Unterstützerinnen und Unterstützern eine Gedenkveranstaltung an dem Ort, wo ein Sprengsatz in einem Lebensmittelgeschäft explodierte. Die Explosion hatte Folgen. Die damals neunzehnjährige Tochter des Ladenbesitzers, die aus dem Iran stammte und die zusammen mit ihrer Familie in der BRD Asyl erhielt, erlitt schwerste Verletzungen. Nur zufällig ist sie mit dem Leben davon gekommen. Nur zufällig waren keine weiteren Personen im Laden. Neben dem physischen Schaden entstand erheblicher Sachschaden und eine psychische Belastung für die gesamte Familie, die dadurch zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurde. In einem Video (siehe Sidebar, Gemeinschaftsproduktion von SZ-Magazin, BR und UFA) wurde der Tathergang und seine Folgen deutlich, der die Familie bis heute beschäftigt.
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Anschließend berichtete die Musikgruppe Microphone Mafia, die ihr Tonstudio im gleichen Haus hatte, in dem der Anschlag passierte, über die Wochen nach dem Anschlag. Sie beschrieben die falschen Ermittlungsansätze der Kölner Polizei, die auch in diesem Fall frühzeitig einen rechten Hintergrund der Tat ausschloss. Die Stimmung in der Straße war damals von Betroffenheit gekennzeichnet. Anders als in der Keupstr. waren die Kunden im Laden der Familie vor allem Herkunftsdeutsche. Sie sammelten sogar Spenden für die Familie. Der Umgang in der Straße kann daher als solidarisch bezeichent werden. Die Betroffenheit der Anwohner_innen ist sicherlich auch durch die Tatsache zu erklären, dass die Detonation weit außerhalb des Geschäftes zu spüren war, wie ein Anwohner am Rande der Kundgebung erzählte. Weiterlesen

18. Januar 2015: Kundgebung zum 14. Jahrestag des neonazistischen Anschlags in der Probsteigasse

Am 21. Dezember 2000 betrat einer der Täter des NSU ein kleines Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse. Er führte einen Weihnachtsgeschenkkorb mit sich und ließ diesen im Laden zurück, um angeblich Geld für den Einkauf im Laden zu holen. In dem Geschenkkorb befand sich eine Christstollendose, die einen Sprengsatz enthielt. Der Ladenbesitzer stellte den Korb zur Aufbewahrung in das Hinterzimmer des Ladens. Hier detonierte der Sprengsatz am 19. Januar 2001, als die damals 19 jährige Tochter des Ladenbesitzers die Dose öffnete. Sie erlitt schwerste Verbrennungen am Oberkörper und im Gesicht.
Die Ermittlungen konzentrierten sich auf einen herbeifantasierten Racheakt aus dem Rotlichtmilieu. Die Familie hat einen deutsch-iranischen Hintergrund, jedoch wurde ein rassistisch motivierter Anschlag von der Kölner Polizei sofort und grundlos ausgeschlossen. Stattdessen wurde auf Streitigkeiten mit einem Bauunternehmer mit türkischem Migrationshintergrund verwiesen. Noch am Tattag nahm die Kölner Polizei mit dem Verfassungsschutz (VS) Kontakt auf, wie später bei der Aufarbeitung deutlich wurde. Die Verfassungsschutzbehörden ermittelten jedoch einseitig und sammelten Informationen über die Opfer. Hier ging es nicht um einen möglichen Abgleich mit anderen rassistischen Anschlägen – die Betroffenen standen unter Verdacht. Und das, obwohl einige Anhaltspunkte auf einen Anschlag von Neonazis hinwiesen.
Heute, 14 Jahre später, wird der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) für die Tat verantwortlich gemacht. Bis heute ist ungeklärt, wie der NSU auf das völlig unscheinbare Geschäft und dessen Inhaber aufmerksam wurde, ob es lokale Helfer gab und wer den Geschenkkorb in dem Laden abgestellt hatte. Daran, dass es sich um Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt gehandelt hat, bestehen ernsthafte Zweifel. Beschreibungen des Täters von Mitgliedern der Familie passen nicht zu den beiden. Weiterlesen